Travelling Kids: Pass, Vollmacht & Co für eine gelungene Reise

Alleine mit der Mama nach London zum Sightseeing oder im Patchwork-Verband nach Griechenland – bis vor einigen Jahren war dies ohne große Vorkehrungen möglich. Inzwischen ist jedoch in vielen Ländern der Reisepass alleine für die Ein- oder Ausreise eines Kindes nicht mehr ausreichend. Oftmals sind zusätzliche Nachweise erforderlich, die bestätigen, dass die erwachsene Begleitperson berechtigt ist, alleine mit dem Kind zu reisen. Ruefa informiert, worauf man achten sollte und welche Unterlagen unbedingt ins Gepäck gehören.

Auslandsreisen mit Kindern sind heutzutage häufig mit bürokratischem Aufwand verbunden. Wer nicht bereits im Vorfeld entsprechende Vollmachten oder beglaubigte Urkunden besorgt, riskiert, bereits am Abflughafen oder an der Grenze abgewiesen zu werden. „Seit einigen Jahren berichten immer mehr Single-Eltern oder Patchwork-Familien von Problemen beim Check-in am Flughafen oder bei der Einreise“, erklärt Ruefa-Geschäftsführer Walter Krahl. Denn noch immer sind die mitunter sehr strengen Einreisebestimmungen einiger Länder nicht weitreichend bekannt.

Zusätzliche Dokumente in Chile und Griechenland erforderlich

Reisen Kinder nicht mit beiden Elternteilen, sondern nur mit einem der beiden, mit den Großeltern, Freunden, der Schulklasse oder sogar ganz alleine, müssen in vielen Ländern zusätzliche Dokumente bei der Einreise vorgelegt werden. Insbesondere Chile verlangt zahlreiche Unterlagen für die Ein- und Ausreise. Selbst dann, wenn Kinder in Begleitung beider Elternteile reisen, muss die Geburtsurkunde des Kindes mit beglaubigter Übersetzung inklusive drei Kopien mitgeführt werden. Bei Reisen allein oder in Begleitung nur eines Elternteils wird außerdem eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden erziehungsberechtigten Elternteils in Form einer notariell beglaubigten Urkunde verlangt. Diese Urkunde muss überdies nochmals durch ein chilenisches Konsulat und das chilenische Außenministerium beglaubigt werden. Kinder von Alleinerziehenden müssen das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils mit je drei Kopien mitführen. Alle Dokumente müssen im Original und in spanischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen.

Doch selbst innerhalb Europas ist es Minderjährigen mitunter vorgeschrieben, eine entsprechende Einverständniserklärung mitzuführen. Nicht in Begleitung der Erziehungsberechtigten reisende Minderjährige nach Griechenland, Serbien oder Bosnien und Herzegowina benötigen eine Zustimmungserklärung. Darüber hinaus müssen die Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Bei verschiedenen Familiennamen muss außerdem die Geburtsurkunde des Kindes mitgenommen werden.

Vollmacht auch in Europa empfohlen

Gibt es keine speziellen Einreisebestimmungen für Kinder, ist es oftmals dennoch empfehlenswert, eine Vollmacht in englischer Sprache im Gepäck zu haben. Da es bei der Einreise von Kindern nach Großbritannien, die nicht in Begleitung beider Elternteile waren, in den letzten Jahren vermehrt zu Problemen gekommen ist, raten die britischen Grenzbehörden für allein reisende Minderjährige zur Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. für begleitete Minderjährige zur Mitnahme einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Obsorgeberechtigten. Gerade bei Patchwork-Familien sind die Familiennamen der gemeinsam reisenden Personen oftmals nicht ident. In diesem Fall wird die Mitnahme entsprechender Nachweise (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunde) empfohlen.

Unbedingt rechtzeitig vor der Reise informieren

Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. „Um böse Überraschungen bei der Einreise zu vermeiden, raten wir Reisenden dringend dazu, sich rechtzeitig vor der Abreise im Reisebüro oder beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren“, empfiehlt Krahl. „Insbesondere notarielle oder gerichtliche Beglaubigungen müssen beantragt werden und benötigen erfahrungsgemäß eine längere Vorlaufzeit.“

Dass Länder ihre Einreisebestimmungen wieder lockern können, beweist übrigens Südafrika. Noch bis vor kurzem stand das Land am Kap weit oben auf der Hitliste der Länder mit den strengsten Einreisebestimmungen für Kinder. So mussten je nach Familienstand beglaubigte Geburtsurkunden aller mitreisenden Kinder sowie eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Ab sofort benötigen Familien neben dem Reisepass nun keine zusätzlichen Dokumente mehr.

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